FAQ
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Wichtige Fragen & Antworten
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Seit dem 1. September ist es in Kraft. Ziel der Revision war es, das Datenschutzrecht an das europäische Recht anzugleichen und die Rechte der betroffenen Personen hinsichtlich der Selbstbestimmung und Transparenz zu stärken.
Das revidierte Gesetz verlangt, durch technische und organisatorische Massnahmen für eine angemessene Datensicherheit zu sorgen.
Einverständniserklärung – Ärztekasse (PDF)
Patienteninformation zum Umgang mit Personendaten – Ärztekasse (PDF) -
Osteopathie wird grösstenteils von der Zusatzversicherung übernommen. Die Höhe der Deckung ist von Kasse zu Kasse verschieden.
Eine osteopathische Behandlung von 60min. kostet CHF168.-. Ich empfehle Ihnen, vorgängig mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, um die Kostenübernahme abzuklären. Bei Fragen oder Unklarheiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich bin bei allen Krankenkassen anerkannt, welche dem EMR angeschlossen sind plus Visana und EGK.
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In einem ersten Gespräch analysiere ich mit Ihnen ausführlich die aktuelle Situation. Dabei nimmt auch die Vergangenheit einen wichtigen Stellenwert ein. Frühere, auch scheinbar unbedeutende Verletzungen, Operationen oder Krankheiten können Ursprung der jetzigen Beschwerden und Schmerzen sein.
Der Osteopath untersucht den ganzen Körper gründlich. Es werden Fehlspannungen, Blockaden und Gewebeveränderungen ertastet und die Befunde in Bezug zu den Beschwerden und Schmerzen gebracht. Daraus wird ein osteopathisches Erklärungsmodell erstellt, welches der Behandlung zugrunde liegt.
Für die Behandlung stehen dem Osteopathen unterschiedlichste Techniken zur Verfügung. Diese beinhalten Mobilisationen und Manipulationen der Muskeln und Gelenke bis hin zu allerfeinsten Techniken am dem viszeralen und craniosacralen System.
Indem die Durchblutung und die Nervenversorgung verändert werden, wirken die Techniken nicht nur lokal, sondern auch an entfernten Stellen. Durch die Behandlung kann der Körper eine andere Haltung und Funktion einnehmen.
In den folgenden Sitzungen werden die Ergebnisse fortlaufend kontrolliert und die Behandlung wird entsprechend angepasst.
Normalerweise dauert eine Behandlung eine Stunde. Nach Bedarf wird sie im Abstand von einer bis drei Wochen wiederholt.
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Für eine osteopathische Behandlung gibt es keine Altersgrenze. Vom Säugling bis zum Senior profitieren alle. Bei folgenden Beschwerden und Schmerzen könnte eine Therapie angebracht sein:
- Beschwerden und Schmerzen des Bewegungsapparates (parietales System), wie z.B. Nacken-, Rücken-, Leistenschmerzen, Kiefergelenksprobleme, Tennisellbogen, Schulterschmerzen, Carpaltunnelsyndrom, Sehnenentzündungen, Verstauchungen
etc. - Cranielle Problematiken wie Kopfschmerzen und Migräne, chronische Mittelohrentzündung, Tinnitus, chronische Stim- und Kieferhöhlenentzündung, Schwindel, Schleudertrauma, Schlafstörungen etc.
- Wenn das viszerale System betroffen ist, etwa bei Verdauungsproblemen, Verstopfungen, Blähungen, Reflux, Atembeschwerden, Husten, Menstruationsbeschwerden, Beschwerden und Schmerzen bei Schwangerschaft und nach der Geburt etc.
- Babys: bei Koliken, Schiefhals, chronischen Mittelohrentzündungen und Schädelasymmetrien nach schweren Geburten, Schreibabys, häufigem Erbrechen etc.
- Als Zweitmeinung bei persistierenden Beschwerden aller Art
- Beschwerden und Schmerzen des Bewegungsapparates (parietales System), wie z.B. Nacken-, Rücken-, Leistenschmerzen, Kiefergelenksprobleme, Tennisellbogen, Schulterschmerzen, Carpaltunnelsyndrom, Sehnenentzündungen, Verstauchungen